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Jahreshauptversammlung 2020

Beginn12.09.2020 um 20:00 Uhr
OrtHohenzollernhalle Frohnstetten

Unsere diesjährige Jahreshauptversammlung findet am Samstag, 12. September 2020 in der Hohenzollernhalle in Frohnstetten statt. Beginn ist um 20 Uhr.
Hierzu möchten wir alle Ehrenmitglieder, alle aktiven und passiven Mitglieder sowie alle Freunde und Gönner unseres Vereins recht herzlich einladen.

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

1. Begrüßung
2. Totenehrung
3. Berichte
   a) Bericht der Schriftführerin
   b) Bericht der Kassiererin
   c) Bericht der Kassenprüfer
   d) Bericht der Jugendleiterin
   e) Bericht der Dirigentin
   f) Bericht der Vorstände
4. Aussprache über die Berichte
5. Entlastung der Vorstandschaft
6. Wahlen
7. Ehrungen
8. Verschiedenes/Anträge

Über Ihr Kommen freut sich die Vorstandschaft des MV Frohnstetten.

Anträge zur Jahreshauptversammlung sind bis spätestens 07. September 2020 schriftlich an den Vorsitzenden Bereich Verwaltung Konrad Glattes (Schulstraße 7, 72510 Frohnstetten oder vorstand(at)mv-frohnstetten.de) zu richten.

Hygiene- und Schutzmaßnahmen

Wir weisen darauf hin, dass die zum Versammlungstermin geltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen unbedingt eingehalten werden müssen. Insbesondere sind folgende Punkte zu beachten:

Maskenpflicht:

Es gilt eine allgemeine Maskenpflicht für alle Teilnehmer der Versammlung. Die Masken können am Platz abgenommen werden.

Hygienemaßnahmen:

Desinfektionsmittelspender werden am Eingang bereitgestellt. Vor dem Betreten der Halle sind die Hände gründlich zu desinfizieren. Des Weiteren ist die allgemeine Husten- und Niesetikette einzuhalten. Es werden außerdem keine Getränke ausgeschenkt.

Abstandsregelung:

Die allgemein gültigen Abstandsregelungen mit einem Mindestabstand von 2 Metern sind einzuhalten. Die Bestuhlung der Halle wird so vorgenommen, dass der Mindestabstand zwischen den Teilnehmern während der Versammlung gewährleistet ist.

Kontaktdatenerfassung:

Um eventuelle Ansteckungsketten nachverfolgen zu können, werden am Eingang die Kontaktdaten (Name, Anschrift und Telefonnummer) der Teilnehmer erfasst. Die Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde nach §§ 16, 25 IfSG erhoben und gespeichert. Die Daten werden für einen Zeitraum von vier Wochen gespeichert und anschließend gelöscht.

Teilnahmeverbot:

An der Versammlung nicht teilnehmen dürfen Personen, die in Kontakt zu einer mit SARS-Cov-2 infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind. Dies gilt auch für Personen, die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten, Halsschmerzen, etc. aufweisen. Von der Teilnahme ebenfalls ausgeschlossen sind Personen, die in den vergangenen 14 Tagen aus einem vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Staates eingereist sind.

 
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